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Müller-Stüler

Stiftungsrecht Steuerrecht

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Stiftungsberatung

Stiftungsrecht ist ein komplexes Thema.

Auch wenn sich Stiftungen wachsender Beliebtheit erfreuen (Der Bundesverband Dt. Stiftungen zählt 20.150 rechtsfähige Stfitungen bundesweit zum Jahreswechsel 2013/14) ist die Stiftungsgründung für den Stifter oder die Stifterin ein großer Schritt.

Durch die Gründung verselbständigt sich ein Vermögen und dieses ist in der Regel dem direkten Zugriff des Stiftenden dauerhaft entzogen. Daher ist es wichtig, die Stiftungssatzung auf die Bedürfnisse der Stiftung genau anzupassen und nicht - wie bei einer GmbH-Gründung häufig - eine Standardsatzung zu verwenden. Viele Stiftungssatzungen tragen den praktischen Anforderungen zu wenig Rechnung, sei es bei der Auswahl der Organe oder Organmitglieder oder bei der Zweckverwirklichung.

Dabei kann eine Stiftung vielfältig für Unternehmensnachfolge, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (oder als Mischform) genutzt werden. In keiner anderen Körperschaft kann so vielfältig gestaltet werden.

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Steuerberatung -
Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Lohnbuchhaltung
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Stiftungsberatung -
Stiftungen gründen und führen

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Erbrecht -
Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung
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Steuerberatung

Wir bieten Ihnen den gesamten Umfang professioneller Steuerberatung. Angefangen von der periodischen Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zu individuell angepassten betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Controlling Reports.

Selbstverständlich erledigen wir für Sie auch die Lohnbuchhaltung, die Steuererklärungen und die Jahresabschlüsse. Ihre speziellen Wünsche werden von uns gelöst.

Felix Müller-Stüler



Felix Müller-Stüler ist Jahrgang 1971 und wuchs in Berlin auf.
Nach dem Abitur absolvierte er eine Banklehre und studierte in Marburg Rechtswissenschaften mit dem Fokus auf Steuerrecht. Summer Courses an der London School of Economics und der Columbia University, New York rundeten sein Studium ab. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er das Referendariat in Potsdam und ließ sich 2002 als Rechtsanwalt nieder.
Er ist seit 2006 Fachanwalt für Steuerrecht und bildete sich 2009 zum Stiftungsberater, zertifiziert vom Bundesverband Deutscher Stiftungen, fort. Die Zertifizierung zum Testamentsvollstrecker (AGT) folgte ebenso wie der Fachanwaltskurs Erbrecht. Felix Müller-Stüler arbeitet bei der Klier & Ott GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft.
Felix Müller-Stüler hat sein Fokus auf dem Stiftungsrecht und im Stiftungssteuerrecht und berät als Rechtsanwalt der Klier & Ott GmbH gemeinnützige Organisationen, Familienstiftungen, Unternehmensstiftung, Unternehmensträgerstiftungen, Treuhandstiftungen und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Zudem berät er Organe von Vereinen und Stiftungen bei der Führung der Körperschaft und hinsichtlich compliance, bei der Annahme von Erbschaften, Schenkungen oder Zustiftungen (Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht).
Alle Angaben zum Berufsstand, Haftpflichtversicherung, Kammerzugehörigkeiten, Dienstleistungsverordnung, Ausübungsort etc. können Sie im Impressum oder unter Klier & Ott GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft abrufen.

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